Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand Mai 2026. Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen ELF80 (Georg Chyba) und Auftraggebern aus dem zahnmedizinischen Bereich.
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Georg Chyba, Einzelunternehmer, Inhaber der Gewerbeberechtigung Werbeagentur (GISA-Zahl: 39772176), betrieblich tätig unter der Marke ELF80 – Dental Patient Acquisition (im Folgenden „ELF80"), und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden „Kunde").
ELF80 erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (Business-to-Business). Verbraucher-Geschäfte sind ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.Vertragsgegenstand und Leistungen
ELF80 erbringt Dienstleistungen im Bereich Werbung, Patient Acquisition und Online-Marketing für Zahnarztpraxen, insbesondere:
- Konzeption und Aufbau von Anfrage-Strecken (Landingpages, Conversion-Optimierung)
- Suchmaschinen-Sichtbarkeit (Google Business Profile, lokales SEO)
- Betreuung und Optimierung von Google Ads-Kampagnen
- Tracking-Setup (Google Tag Manager, GA4, Call- und Formular-Tracking)
- Praxis-Fotografie, Bildsprache und Design
- Strategische Beratung zur digitalen Patientengewinnung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. Auftrag. ELF80 schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden im Sinne eines Dienstvertrags, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. eine garantierte Anzahl an Patientenanfragen).
3.Vertragsschluss
Angebote von ELF80 sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von ELF80 schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder ELF80 mit der Leistungserbringung beginnt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
4.Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt ELF80 alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, insbesondere:
- Zugang zu bestehenden Google-Konten (Ads, Business Profile, Analytics)
- Zugang zur Website und zum Content-Management-System
- Praxis-Informationen, Bildmaterial, Texte sowie freigegebene Aussagen zu Behandlungen
- Ansprechperson für Rückfragen, Freigaben und Anfragenbearbeitung
Verzögerungen, die auf nicht oder verspätet erbrachte Mitwirkungsleistungen zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Termine entsprechend und gehen nicht zu Lasten von ELF80.
Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung sämtlicher überlassener Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Daten) berechtigt ist und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
5.Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf elf80.at ausgewiesenen Paketpreise.
Alle Preise verstehen sich in Euro, umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung).
Das Base-Paket wird als einmaliges Setup-Honorar zu Beginn der Zusammenarbeit in Rechnung gestellt. Laufende monatliche Pakete (Maintain, Acquire) werden monatlich im Voraus verrechnet. Individuell vereinbarte Scale-Erweiterungen werden gemäß gesondertem Angebot abgerechnet.
Google-Ads-Werbebudgets werden vom Kunden direkt an Google bezahlt und sind nicht Bestandteil des Honorars an ELF80.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (B2B) sowie ein pauschaler Mahnkostenersatz von 40,00 € fällig.
ELF80 ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung nach vorheriger Mahnung bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.
6.Vertragslaufzeit und Kündigung
Base-Paket: Das Base-Paket umfasst die einmalige Aufbauphase von etwa 80 Tagen und endet mit Abnahme der vereinbarten Leistungen.
Monatliche Pakete (Maintain, Acquire): Die monatlichen Betreuungspakete werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Seiten zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).
Scale-Erweiterung: Für individuell vereinbarte Scale-Mandate gilt die im jeweiligen Angebot festgelegte Laufzeit und Kündigungsregelung. Sofern dort nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt die Kündigungsregelung für monatliche Pakete sinngemäß.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
Bereits bezahlte Honorare für laufende Monate werden bei vorzeitiger Kündigung nicht anteilig rückerstattet, sofern die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
7.Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
An den von ELF80 im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Designs, Texte, Landingpages, Konzepte, Bildmaterial) räumt ELF80 dem Kunden mit vollständiger Bezahlung des Honorars ein nicht-ausschließliches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke ein.
ELF80 behält sich vor, die erstellten Werke zu eigenen Referenzzwecken (z.B. Portfolio, Case Studies) zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wurde. Vertrauliche Geschäftsdaten des Kunden werden dabei nicht offengelegt.
Tools, Methoden, Templates und Know-how, die ELF80 zur Leistungserbringung einsetzt, verbleiben im alleinigen Eigentum von ELF80.
8.Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
Patientendaten der Praxis sind besonders schutzwürdig. ELF80 erhält im Regelfall keinen Zugang zu personenbezogenen Patientendaten. Soweit ein Zugang ausnahmsweise erforderlich wird, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
9.Haftung und Gewährleistung
ELF80 erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Eine Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Erfolge, insbesondere eine garantierte Anzahl an Patientenanfragen, Conversions oder Umsätze, wird ausdrücklich nicht übernommen, da diese maßgeblich von externen Faktoren (z.B. Wettbewerb, Suchverhalten, Praxis-Performance) abhängen.
Die Haftung von ELF80 gegenüber dem Kunden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Verluste von Daten sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung von ELF80 ist je Schadensfall der Höhe nach auf das im jeweiligen Vertragsjahr von ELF80 erhaltene Netto-Honorar beschränkt.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch in drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis.
10.Höhere Gewalt
ELF80 haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren (z.B. Streiks, Ausfälle bei Google-Diensten, behördliche Anordnungen). Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
11.Werberechtliche Compliance
Der Kunde verantwortet die werberechtliche Zulässigkeit aller veröffentlichten Inhalte gegenüber den jeweils zuständigen Standes- und Aufsichtsbehörden, insbesondere gemäß § 35 ZahnärzteG sowie den Standesregeln der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK). ELF80 weist auf erkennbare werberechtliche Risiken hin, übernimmt aber keine Garantie für die abschließende werberechtliche Zulässigkeit. Letztgültige Freigabe und Verantwortung verbleibt beim Kunden.
12.Datenschutz
ELF80 verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit gemäß DSGVO. Details finden sich in der Datenschutzerklärung. Sofern ELF80 personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird vor Beginn der Verarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
13.Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.